Ratgeber

Rechnung schreiben: die Pflichtangaben.

Fehlt eine Pflichtangabe nach §14 UStG, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug Ihres Kunden streichen. Die zehn Punkte, die immer drauf müssen.

Die 10 Pflichtangaben

  1. 01.Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers.
  2. 02.Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
  3. 03.Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Ausstellers.
  4. 04.Ausstellungsdatum der Rechnung.
  5. 05.Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer (z. B. RE-2026-0001).
  6. 06.Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung.
  7. 07.Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum). Darf identisch mit dem Rechnungsdatum sein.
  8. 08.Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (netto).
  9. 09.Anzuwendender Steuersatz sowie der darauf entfallende Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
  10. 10.Im Voraus vereinbarte Minderungen (z. B. Rabatt, Skonto).

Häufige Fehler

  • — Rechnungsnummern mit Lücken („darf nicht sein") oder Dopplungen.
  • — Leistungsdatum vergessen, besonders bei Sofort-Rechnungen.
  • — USt-IdNr. statt Steuernummer angegeben oder umgekehrt (beides ist ok, eines muss drin sein).
  • — Bei Skonto nur „3 % Skonto" ohne Frist — unwirksam, immer Zahlungsziel nennen.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Bei Bruttobeträgen bis 250 € gelten erleichterte Anforderungen (§33 UStDV): Name + Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt + Steuer in einer Summe, Steuersatz.

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