Die 10 Pflichtangaben
- 01.Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers.
- 02.Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
- 03.Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Ausstellers.
- 04.Ausstellungsdatum der Rechnung.
- 05.Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer (z. B. RE-2026-0001).
- 06.Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung.
- 07.Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum). Darf identisch mit dem Rechnungsdatum sein.
- 08.Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (netto).
- 09.Anzuwendender Steuersatz sowie der darauf entfallende Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
- 10.Im Voraus vereinbarte Minderungen (z. B. Rabatt, Skonto).
Häufige Fehler
- — Rechnungsnummern mit Lücken („darf nicht sein") oder Dopplungen.
- — Leistungsdatum vergessen, besonders bei Sofort-Rechnungen.
- — USt-IdNr. statt Steuernummer angegeben oder umgekehrt (beides ist ok, eines muss drin sein).
- — Bei Skonto nur „3 % Skonto" ohne Frist — unwirksam, immer Zahlungsziel nennen.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Bei Bruttobeträgen bis 250 € gelten erleichterte Anforderungen (§33 UStDV): Name + Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt + Steuer in einer Summe, Steuersatz.
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