Ratgeber · §19 UStG

Kleinunternehmer 2026.

Wer darf die Regelung nutzen, wie sieht die Rechnung aus und welche Stolperfallen gibt es bei den neuen Schwellen 25.000 / 100.000 €?

Kurz & knapp

Kleinunternehmer ist seit 01.01.2025, wer im Vorjahr ≤ 25.000 € Gesamtumsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 € bleibt (§19 UStG). Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dafür ist ein Pflicht-Hinweis nötig: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet (§19 Abs. 1 UStG, neue Schwellen seit 01.01.2025). Wird die Jahresgrenze unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort. Die Anwendung der Regelung ist freiwillig — eine Option zur Regelbesteuerung bindet 5 Jahre.

Die Rechnung

Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung stehen. Übliche Formulierungen:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
"Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG."

Was trotzdem drauf muss

  • → Name und Anschrift (beide Seiten)
  • → Steuernummer (USt-IdNr. nicht zwingend)
  • → Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer
  • → Leistungsbeschreibung, Menge, Leistungsdatum
  • → Gesamtbetrag (ohne USt)
  • → §19-Hinweis

Typische Fehler

Wenn aus Versehen 19 % USt ausgewiesen wird, schulden Sie diese nach §14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt — auch ohne Berechtigung. Der Kunde darf sie nicht als Vorsteuer abziehen. Korrektur ist nur per berichtigter Rechnung möglich. Im Tool den §19-Schalter daher immer prüfen, bevor das PDF rausgeht.

Häufige Fragen

Wer darf die Kleinunternehmer-Regelung 2026 nutzen?

Wer im Vorjahr nicht über 25.000 € Gesamtumsatz lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt (§19 Abs. 1 UStG, Schwellen seit 01.01.2025).

Welcher Hinweis muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Pflicht ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B. "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder "Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG".

Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist?

Die ausgewiesene USt wird nach §14c Abs. 2 UStG geschuldet — auch ohne Berechtigung. Der Empfänger darf sie nicht als Vorsteuer ziehen. Korrektur per berichtigter Rechnung möglich.

Welche Pflichtangaben braucht eine §19-Rechnung trotzdem?

Vollständige Anschriften beider Seiten, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Datum, Gesamtbetrag (ohne USt) und der §19-Hinweis.

Muss man als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben?

Ja, bei Leistungen für Unternehmer und juristische Personen besteht Rechnungspflicht. Auch gegenüber Privatkunden ist eine Rechnung in vielen Fällen sinnvoll oder verpflichtend.

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