Kurz & knapp
Reverse Charge greift bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU. Der Empfänger im Ausland führt die USt selbst ab — Sie fakturieren ohne deutsche USt (0 %). Pflicht: gültige USt-IdNr. des Empfängers (VIES-Prüfung) und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnung.
Wann greift Reverse Charge?
Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) greift bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU. Der Empfänger im Ausland führt die Umsatzsteuer in seinem Land selbst ab — Sie stellen die Rechnung ohne deutsche USt. Rechtsgrundlage: §13b UStG i. V. m. Art. 196 MwStSystRL.
Drei Voraussetzungen
- 1. Der Empfänger ist Unternehmer (kein Privatkunde).
- 2. Der Empfänger hat eine gültige USt-IdNr. — prüfbar über VIES (EU) oder das BZSt-Bestätigungsverfahren.
- 3. Der Empfänger sitzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Pflichthinweis auf der Rechnung
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" — oder in der Sprache des Empfängers: "Reverse Charge" (EN), "Autoliquidation" (FR), "Inversione contabile" (IT), "Inversión del sujeto pasivo" (ES).
Daneben müssen beide USt-IdNr. (Ihre und die des Kunden) auf der Rechnung stehen. Die deutsche USt wird mit 0 % ausgewiesen oder ganz weggelassen.
§13b UStG im Inland
§13b gilt auch innerhalb Deutschlands in bestimmten Fällen — z. B. bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Gebäudereinigung zwischen Dienstleistern, Schrott/Metallhandel oder Mobilfunkgeräten/Tablets ab 5.000 €. Die Rechnung enthält dann den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG".
Häufige Fragen
Wann greift Reverse Charge?
Bei B2B-Leistungen über die Grenze in einen anderen EU-Mitgliedstaat: Empfänger ist Unternehmer, hat eine gültige USt-IdNr., und die Leistung wird steuerlich am Sitz des Empfängers erbracht. Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über (§13b UStG i. V. m. Art. 196 MwStSystRL).
Welcher Hinweis muss bei Reverse Charge auf die Rechnung?
Pflicht ist "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" — alternativ in der Sprache des Empfängers: "Reverse Charge" (EN), "Autoliquidation" (FR), "Inversione contabile" (IT), "Inversión del sujeto pasivo" (ES). Beide USt-IdNr. müssen auf der Rechnung stehen.
Wie prüfe ich die USt-IdNr. des Kunden?
Über das VIES-System der EU-Kommission (ec.europa.eu/taxation_customs/vies) oder das deutsche BZSt-Bestätigungsverfahren. Eine qualifizierte Bestätigung mit Name und Anschrift ist Beweisgrundlage. Bei ungültiger USt-IdNr. greift Reverse Charge nicht — dann fakturieren Sie mit deutscher USt.
Gilt §13b auch innerhalb Deutschlands?
Ja, in bestimmten Branchen: Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Gebäudereinigung zwischen Reinigungsfirmen, Schrott/Metalle, Mobilfunkgeräte/Tablets ab 5.000 €. Hinweis dann: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG".
Welcher Steuersatz wird angegeben?
0 % oder kein Ausweis. Der Nettobetrag wird als Gesamtbetrag fakturiert. Der Empfänger berechnet im eigenen Land Erwerbsteuer und kann gleichzeitig Vorsteuer abziehen (Saldo Null bei vollem Vorsteuerabzug).
Was ist mit B2C-Leistungen ins EU-Ausland?
Reverse Charge greift NICHT. Bei elektronischen Dienstleistungen, Telekommunikation und Versandhandel über 10.000 €/Jahr greift die OSS-Regelung (One-Stop-Shop) — der Verkäufer schuldet die USt im Bestimmungsland.
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